Diese Art umfasst :
- Herstellung von Traubenwein:
- Tafelwein
- Weine bestimmter Anbaugebiete (Qualitätswein b. A.)
- Herstellung von Schaumwein
- Herstellung von Wein aus konzentriertem Traubenmost
Diese Art umfasst ferner:
- Herstellung von Wein mit geringem oder ohne Alkoholgehalt
Diese Art umfasst nicht:
- Herstellung von Wein aus selbst erzeugten Trauben (s. 01.13A)
- Flaschenabfüllung und Verpackung ohne Weiterverarbeitung der Weine (s. 51.34A, 74.82A)
Sauser; Schaumweine; Tafelweine; Weine