23.30A Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen

Diese Art umfasst :

  • Herstellung von angereichertem Uran
  • Herstellung von Brennelementen zur Verwendung in Kernreaktoren
  • Herstellung radioaktiver Elemente zur industriellen oder medizinischen Verwendung
  • Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen und Behandlung radioaktiver nuklearer Abfälle

Diese Art umfasst nicht:

  • Gewinnung von Uran- und Thoriumerzen sowie Konzentration dieser Erze (s. 12.00A)
  • Herstellung von Urankonzentrat («yellow cake») (s. 12.00A)
  • Behandlung und Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern usw., deren Radioaktivität während der zeitweiligen Lagerung abklingt (s 90.02A) (1)