Diese Art umfasst :
- Transport und Verteilung gasförmiger Brennstoffe aller Art durch Rohrleitungen
- Verkauf von Gas durch Rohrleitungen an den Verbraucher
- Tätigkeiten von Handelsmaklern oder Handelsvertretern, die den Verkauf von Gas über Gasverteilungsnetze vermitteln, die von Dritten betrieben werden
Diese Art umfasst nicht:
- Verkauf von gasförmigen Brennstoffen in grossen Mengen oder in Behältern (s. 51.12A, 51.51A, 52.48D und 52.6).
- Transport von Gas in Rohrfernleitungen (s. 60.30A)
Brennstoffe, gasförmige, Transport, Verteilung; Erdgase, Versorgungen; Gase, Verkauf; Gashandel; Gasversorgungen; Gasverteilungen