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464906 Grosshandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern a. n. g.
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Diese Art umfasst:
- Grosshandel mit Musikinstrumenten und Musikalien
- Grosshandel mit Holz-, Korb-, Flecht- und Korkwaren (ohne Möbel)
- Grosshandel mit Phantasieschmuck
- Grosshandel mit diversen Bürsten, Haarspangen und anderen "festen" Artikeln
Antiquitäten; Babyartikel; Besen; Blasinstrumente; Blumen, künstlich; e-Zigarette, elektronische Zigarette; Fasnachtsartikel; Fässer aus Holz, Fass aus Holz, Holzfässer, Holzfass; Festartikel; Gebrauchsgüter, Verbrauchsgüter; Haushaltsartikel aus Holz, Kunststoff, Zellstoff, Papier; Holzverpackungsmittel, Kisten, Holzkisten; Holzwaren für den Haushalt; Hygieneartikel; Instrumente, Musikinstrumente; Jagdwaffen; Kerzen; Kinderwagen; Klaviere; Korbwaren; Korkwaren; künstliche Pflanze; Kunststoffwaren; Medaillen; Munition; Münzen; Musikinstrumente; Noten, Musiknoten; Papiertaschentücher, Papiertaschentuch; Perücken; Pinseln; Saiteninstrumente; Sammlerbriefmarken; Särge aus Holz, Holzsärge; Schachteln aus Holz, Kunststoff; Schaufensterpuppen; Scherzartikel; Schlaginstrumente; Schmuck; Schmuck; Spieldosen; Streichhölzer; Toilettenartikel; Unterhaltungsartikel; Verpackungsmittel; Ziergegenstände, Ziergegenstand
Kodierungsregeln
Priorität bei mehreren Aktivitäten
Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :
- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang
Beim Versand- und Internetverkauf von Grosshandelsprodukten (NOGA 46) wird nicht der Verkaufskanal, sondern das Produkt im entsprechenden Grosshandelssektor berücksichtigt.
Ein Grosshändler (NOGA 46) verkauft seine Waren an andere Unternehmen. Ein Detailhändler (NOGA 47) verkauft seine Produkte an den Endverbraucher. Wenn beide Tätigkeiten gleichermassen ausgeübt werden, hat der Detailhandel (47) Vorrang.