466600 Grosshandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen


Diese Art umfasst:

  • Grosshandel mit Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte)

Diese Art umfasst nicht:

  • Grosshandel mit Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten (s. 465101)
  • Grosshandel mit elektronischen Bauteilen und Telefon- und Telekommunikationsgeräten (s. 465200)

Adressiermaschinen; Briefsortiermaschinen; Büromaschinen; Frankiermaschinen; Geldzählmaschinen; Heftmaschinen; Kopiergeräte; Perforiermaschinen; Rechenmaschinen; Registrierkassen; Schablonenvervielfältiger; Schreibmaschinen; Vervielfältigungsgeräte

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Beim Versand- und Internetverkauf von Grosshandelsprodukten (NOGA 46) wird nicht der Verkaufskanal, sondern das Produkt im entsprechenden Grosshandelssektor berücksichtigt.

Ein Grosshändler (NOGA 46) verkauft seine Waren an andere Unternehmen. Ein Detailhändler (NOGA 47) verkauft seine Produkte an den Endverbraucher. Wenn beide Tätigkeiten gleichermassen ausgeübt werden, hat der Detailhandel (47) Vorrang.