52.24A Detailhandel mit Back- und Süsswaren

Diese Art umfasst :

  • Detailhandel mit Back- und Süsswaren und selbst hergestelltem oder fremd bezogenem Speiseeis, in Bäckereien und Konditoreien

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Gelaterias und Glaceständen (s. 55.30A)

Bäckereien, Laden, Läden; Biscuits; Bonbons; Brot; Confiserien; Dauerbackwaren; Feinbäckereien, Laden; frisches Gebäck; Früchte in Zucker konserviert, Frucht in Zucker konserviert; Früchtekuchen, Fruchtkuchen; Kaugummis; Marzipan; Pralinen; Schokolade; Schokoladeerzeugnisse; Sorbets, Fruchteis; Speiseeis; Torten; Trüffel; Zuckerwaren; Zwieback