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662200 Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
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Diese Art umfasst:
- Tätigkeit von Versicherungsmaklern (Versicherungsvermittlern) in Form des Verkaufs von, des Handels mit und der Akquisition von Versicherungsverträgen
Generalagentur; Versicherungsagent; Versicherungsagentur; Versicherungsmaklerleistungen
Kodierungsregeln
Versicherungsgesellschaften / Generalagenturen
Versicherungsgesellschaften decken das Risiko des Versicherungsgeschäfts. Generalagenturen decken hingegen keine Risiken, sondern vermitteln Versicherungen. Es wird zwischen abhängigen und unabhängigen Generalagenturen unterschieden.
Abhängige Generalagenturen stehen vollständig im Besitz ihrer Versicherungsgesellschaft und vertreten diese in einer bestimmten Region.
Unabhängige Generalagenturen haben keine direkte Beziehung zu den Versicherungsgesellschaften, sondern sind als Versicherungsmaklerinnen tätig (Vermittlung von Versicherungen).
• 651*: Versicherungen (> abhängige Generalagentur)
• 651*: Versicherungen (> Versicherungsgesellschaft)
• 662200 : Tätigkeit von Versicherungsmakler/innen (> unabhängige Generalagentur)