662200 Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern


Diese Art umfasst:

  • Tätigkeit von Versicherungsmaklern (Versicherungsvermittlern) in Form des Verkaufs von, des Handels mit und der Akquisition von Versicherungsverträgen

Generalagentur; Versicherungsagent; Versicherungsagentur; Versicherungsmaklerleistungen

Kodierungsregeln

Versicherungsgesellschaften / Generalagenturen

Versicherungsgesellschaften decken das Risiko des Versicherungsgeschäfts. Generalagenturen decken hingegen keine Risiken, sondern vermitteln Versicherungen. Es wird zwischen abhängigen und unabhängigen Generalagenturen unterschieden.

Abhängige Generalagenturen stehen vollständig im Besitz ihrer Versicherungsgesellschaft und vertreten diese in einer bestimmten Region.

Unabhängige Generalagenturen haben keine direkte Beziehung zu den Versicherungsgesellschaften, sondern sind als Versicherungsmaklerinnen tätig (Vermittlung von Versicherungen).

651*: Versicherungen (> abhängige Generalagentur)
651*: Versicherungen (> Versicherungsgesellschaft)
662200 : Tätigkeit von Versicherungsmakler/innen (> unabhängige Generalagentur)