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662901 Ausgleichskassen
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Diese Art umfasst:
- Die kantonalen und Verbandsausgleichskassen AHV
- Die Zweigstellen der Ausgleichskassen
Diese Art umfasst nicht:
- Die AHV-Gemeindezweigstellen, sofern sie von der Gemeinde verwaltet werden (s. 841200)
- AHV-/IV-/EO-Ausgleichsfonds (s. 843000)
- Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (s. 843000)
AHV-Ausgleichskassen; Ausgleichskasse
Kodierungsregeln
Kantonale Ausgleichskassen
• 662901: Ausgleichskassen (kantonale und Verbandsausgleichkassen)
Anmerkung:
Es müssten alle Ausgleichskassen im BUR enthalten sein, auch diejenigen ohne Beschäftigte.
Die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) sowie die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) werden unter 841100 kodiert (Allgemeine öffentliche Verwaltung).
Handelt es sich um eine Ausgleichskasse mit Invaliden- und Arbeitslosenversicherung, hat der Code 662901 Vorrang.
Eine Liste der Ausgleichskassen ist hier zu finden: https://www.ahv-iv.ch/de/
Invaliden- und Arbeitslosenversicherungen
NICHT ZU VERWECHSELN:
• 651204: Sonstige Versicherungen (ohne Sozialversicherung) a. n. g.
• 662901: Ausgleichskassen
Handelt es sich um eine Ausgleichskasse mit Invaliden- und Arbeitslosenversicherung, hat der Code 662901 Vorrang.
Familienzulagen
• 651204: Sonstige Versicherungen (ohne Sozialversicherung) a. n. g.
Dieser Code ist gemäss den folgenden Erläuterungen zu verwenden:
https://www.kubb-tool.bfs.admin.ch/de/code/651204?q=651204
Die Arbeitslosenversicherung ist unter 843000 zu kodieren.
https://www.kubb-tool.bfs.admin.ch/fr/code/843000?q=843000
Die kantonalen und Verbandsausgleichskassen sind unter 662901 zu kodieren.
https://www.kubb-tool.bfs.admin.ch/de/code/662901
Die Invalidenversicherung ist unter 843000 zu kodieren.
https://www.kubb-tool.bfs.admin.ch/fr/code/843000?q=843000