L GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN


Dieser Abschnitt umfasst die Tätigkeit als Vermieter oder Makler in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Kauf und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, z. B. Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen oder Tätigkeit als Treuhänder von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen. Die unter diesen Abschnitt fallenden Tätigkeiten können eigene oder gemietete Objekte betreffen und gegen Entgelt oder auf Vertragsbasis ausgeübt werden. Dieser Abschnitt umfasst auch die Errichtung von Bauwerken, wenn der Errichter Eigentümer der Gebäude bleibt oder sie vermietet.

Zu diesem Abschnitt gehört auch die Tätigkeit von Hausverwaltungen.