031 Fischerei


Diese Gruppe umfasst den "Fischfang", d. h. die Jagd nach und das Sammeln zum Zwecke der Entnahme von wild lebenden Wassertieren (vor allem Fischen, Krusten- und Weichtieren) einschliesslich Pflanzen aus den Meeres-, Küsten- oder Binnengewässern zum Verzehr durch den Menschen und zu anderen Zwecken, mit der Hand oder häufiger mit verschiedenen Fischfanggeräten, z. B. Netzen, Angeln oder Fallen, in stehendem Gewässer. Derartige Tätigkeiten können in der Gezeitenlinie ausgeübt werden (z. B. Sammeln von Weichtieren wie Muscheln und Austern), von der Küste aus, von selbst gebauten Unterständen aus, oder aber, was gewöhnlich der Fall ist, durch den Einsatz gewerblicher Schiffe und Boote als Küsten- oder Hochseefischerei. Solche Tätigkeiten umfassen auch das Fischen in Gewässern mit künstlichem Fischbesatz.