05.01A Fischerei

Diese Art umfasst :

  • Hochsee-, Küsten- und Binnenfischerei
  • Fang von Meeres- und Süsswasserkrebsen und -weichtieren
  • Erbringung mit der Fischerei verbundener Dienstleistungen

Diese Art umfasst nicht:

  • Verarbeitung von Fisch, Krebs- und Weichtieren, sofern sie nicht im Rahmen der Fischerei erfolgt, z.B. auf Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung oder in Fischfabriken (s. 15.20A)
  • Tätigkeiten von Fischerei- Inspektoraten (s. 75.13A)
  • Sport- oder Freizeitfischerei (s. 92.62B)

Fischerei, Meeresfischerei; Honorar, Vorstand, Verwaltungsrat; Meerestiere, Fang; Verwaltungsratshonorar