Diese Art umfasst :
- Hochsee-, Küsten- und Binnenfischerei
- Fang von Meeres- und Süsswasserkrebsen und -weichtieren
- Erbringung mit der Fischerei verbundener Dienstleistungen
Diese Art umfasst nicht:
- Verarbeitung von Fisch, Krebs- und Weichtieren, sofern sie nicht im Rahmen der Fischerei erfolgt, z.B. auf Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung oder in Fischfabriken (s. 15.20A)
- Tätigkeiten von Fischerei- Inspektoraten (s. 75.13A)
- Sport- oder Freizeitfischerei (s. 92.62B)
Fischerei, Meeresfischerei; Honorar, Vorstand, Verwaltungsrat; Meerestiere, Fang; Verwaltungsratshonorar