17.52A Herstellung von Seilerwaren

Diese Art umfasst :

  • Herstellung von Bindfäden, Tauwerk, Seilen und Kabeln aus Textilfasern, -streifen o.ä., auch imprägniert, mit Gummi oder Kunststoffen beschichtet, überzogen oder umhüllt
  • Herstellung und Reparatur von geknüpftem Netzwerk aus Netzgarn, Tauwerk oder Seilen
  • Herstellung von Erzeugnissen aus Seilen oder Netzwerk:
    • Fischernetze, Fender, Entladekissen, Stropps, mit Metallringen besetzte Seile und Kabel usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von elastischen Seilen (s. 17.54C)
  • Herstellung von Haarnetzen (s. 18.24B)
  • Herstellung von Spannetzen für den Sport (s. 36.40A)

Bindfäden, Bindfaden; Fischernetze, Seilerwaren; Fischernetzen, Unterhalte, Reparaturen; Kabel aus Textilfasernstreifen; Netze; Netze, Seilerwaren, Reparatur; Seile; Seile; Stropps; Tauwerk; Teppiche