2640 Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik


Entsprechende CPA Codes

  • 26.40.1 Rundfunkempfangsgeräte
  • 26.40.11 Rundfunkempfangsgeräte (ohne solche für Kraftfahrzeuge), auch kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Rundfunkempfangsgeräte für Kraftfahrzeuge, die nur mit externer Stromquelle betrieben werden können, auch kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten (s. 26.40.12)
  • 26.40.12 Rundfunkempfangsgeräte für Kraftfahrzeuge, die nur mit externer Stromquelle betrieben werden können, auch kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
  • 26.40.2 Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Hörfunkempfangsgerät oder Tonaufzeichnungsgerät, Bildaufzeichnungsgerät oder Bildwiedergabegerät
  • 26.40.20 Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Hörfunkempfangsgerät oder Tonaufzeichnungsgerät, Bildaufzeichnungsgerät oder Bildwiedergabegerät
  • 26.40.3 Geräte zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe
  • 26.40.31 Plattenspieler, Schallplatten-Musikautomaten, Kassetten-Tonbandabspielgeräte und andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung
  • 26.40.32 Magnetbandgeräte und andere Tonaufnahmegeräte
  • 26.40.33 Videokameraaufnahmegeräte und andere Geräte zur Videoaufzeichnung und -wiedergabe
  • 26.40.34 Bildschirme und Bildwerfer, ohne eingebautes Fernsehfunkempfangsgerät und nicht hauptsächlich zur Verwendung in einem System der automatischen Datenverarbeitung bestimmt
  • 26.40.4 Mikrofone, Lautsprecher, Hörer; elektrische Tonfrequenzverstärker und Tonverstärkereinrichtungen; Empfangsgeräte für den Funksprech- oder den Funktelegrafieverkehr
  • 26.40.41 Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür
  • 26.40.42 Lautsprecher; Hörer, auch mit Mikrofon kombiniert
  • 26.40.43 Elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
  • 26.40.44 Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr
  • 26.40.5 Teile für Geräte zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe
  • 26.40.51 Teile für Geräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, Mikrofone, Lautsprecher, Hörer, Tonfrequenzverstärker und Tonverstärkereinrichtungen
  • 26.40.52 Teile für Rundfunkempfänger und -sender
  • 26.40.6 Videospielgeräte (zur Verwendung mit einem Fernsehempfangsgerät oder mit eigenem Bildschirm) und andere Geschicklichkeits- oder Glücksspiele mit einer elektronischen Anzeigevorrichtung
  • 26.40.60 Videospielgeräte (zur Verwendung mit einem Fernsehempfangsgerät oder mit eigenem Bildschirm) und andere Geschicklichkeits- oder Glücksspiele mit einer elektronischen Anzeigevorrichtung
  • 26.40.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
  • 26.40.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Ausgelagerte Tätigkeiten (Outsourcing)

Es gibt verschiedene Arten von Outsourcing, beispielsweise:
• ein Teil des Produktionsprozesses -> Klassierung: Produktion
• der gesamte Produktionsprozess
o & Besitzer der Rohstoffe -> Klassierung: Produktion
o & nicht Besitzer der Rohstoffe -> Klassierung: Abschnitt G, M oder N

Im Fall einer Baufirma:
• ein Teil der Bautätigkeiten -> Klassierung: Bau – Abschnitt F

Weitere Informationen:
– Einführung in die NOGA 2008: