Diese Art umfasst :
- Herstellung von Messern und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte
- Herstellung von Handwerkzeugen wie:
- Kneifzangen, Schraubenzieher, Hämmer, Feilen, Engländer usw.
- Herstellung von Sägen und Sägeblättern einschliesslich Kreissägeblätter und Sägeketten
- Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen
- Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen:
- Bohr-, Stanz-, Zieh-, Fräs-, Dreh-, Reib-, Senk-, Räum-, Gewinde- und Verzahnwerkzeuge usw.
- Herstellung von Schmiedewerkzeugen:
- Schmieden, Ambosse usw.
- Herstellung von Schraubstöcken und Schraubzwingen
- Herstellung von Uhrmacherwerkzeug
Diese Art umfasst nicht:
- Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb (s. 29.41A)
Ambosse; Bohrwerkzeuge; Drehwerkzeuge; Engländer; Feilen; Fräswerkzeuge; Gartengeräte aus Metall, Metallgartengeräte; Gesenkschmiedewerkzeuge; Gewindewerkzeuge; Hämmer, Hammer; Handwerkzeuge; Heckenscheren; Klingen, Unterhalte, Reparaturen; Kneifzangen; Kreissägeblätter; Messer für Maschinen, Maschinenmesser, Messer für mechanische Geräte; Räumwerkzeuge; Reibwerkzeuge; Sägeblätter; Sägeketten; Sägen; Sägen; Schleifwerkzeuge; Schneideklingen für Maschinen, Schneideklingen für mechanische Geräte; Schraubenzieher; Schraubstöcke, Schraubstock; Schraubzwinger; Senkwerkzeuge; Stanzwerkzeuge; Verzahnwerkzeuge, Matrizen; Vorhängeschlösser, Vorhandschlösser; Werkzeuge; Werkzeuge, Landwirtschaft, Landwirtschaftliche Werkzeuge, Landwirtschaftswerkzeuge