28.62A Herstellung von Werkzeugen

Diese Art umfasst :

  • Herstellung von Messern und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte
  • Herstellung von Handwerkzeugen wie:
    • Kneifzangen, Schraubenzieher, Hämmer, Feilen, Engländer usw.
  • Herstellung von Sägen und Sägeblättern einschliesslich Kreissägeblätter und Sägeketten
  • Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen
  • Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen:
    • Bohr-, Stanz-, Zieh-, Fräs-, Dreh-, Reib-, Senk-, Räum-, Gewinde- und Verzahnwerkzeuge usw.
  • Herstellung von Schmiedewerkzeugen:
    • Schmieden, Ambosse usw.
  • Herstellung von Schraubstöcken und Schraubzwingen
  • Herstellung von Uhrmacherwerkzeug

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb (s. 29.41A)

Ambosse; Bohrwerkzeuge; Drehwerkzeuge; Engländer; Feilen; Fräswerkzeuge; Gartengeräte aus Metall, Metallgartengeräte; Gesenkschmiedewerkzeuge; Gewindewerkzeuge; Hämmer, Hammer; Handwerkzeuge; Heckenscheren; Klingen, Unterhalte, Reparaturen; Kneifzangen; Kreissägeblätter; Messer für Maschinen, Maschinenmesser, Messer für mechanische Geräte; Räumwerkzeuge; Reibwerkzeuge; Sägeblätter; Sägeketten; Sägen; Sägen; Schleifwerkzeuge; Schneideklingen für Maschinen, Schneideklingen für mechanische Geräte; Schraubenzieher; Schraubstöcke, Schraubstock; Schraubzwinger; Senkwerkzeuge; Stanzwerkzeuge; Verzahnwerkzeuge, Matrizen; Vorhängeschlösser, Vorhandschlösser; Werkzeuge; Werkzeuge, Landwirtschaft, Landwirtschaftliche Werkzeuge, Landwirtschaftswerkzeuge