31.30A Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten

Diese Art umfasst :

  • Herstellung von isolierten Drähten, Kabeln und anderen isolierten elektrischen Leitern, auch mit Anschlussstücken
  • Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübertragung:
    • Telekommunikation, Video, Überwachung usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von unisoliertem NE-Metalldraht (s. 27.4)
  • Herstellung von unisolierten Metallkabeln oder isolierten, als Stromleiter ungeeigneten Kabeln (s. 28.73A)
  • Herstellung von Kabelsätzen (s. 31.61A)
  • Herstellung von Lichtleitfasern und -kabeln für die direkte Bildübertragung: Endoskopie, Beleuchtung usw. (s. 33.40B)

Drähte, Draht, isoliert; Elektrodrähte, Elektrodraht, isoliert; Elektrokabeln, isoliert; Elektroleitungen, isoliert; Isolierteile, Isolierzubehör; Kabeln aus optischen Fasern; Kabeln, isoliert; Koaxialkabel; Primärbatterien, Primärelemente