33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen


Diese Abteilung umfasst die fachgerechte Instandsetzung von hergestellten Waren zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit dieser Maschinen, Ausrüstungsgegenstände und anderen Erzeugnisse. Die Erbringung von allgemeinen oder regelmässigen Wartungsarbeiten an derartigen Erzeugnissen, durch die die optimale Funktion gewährleistet und Betriebsstörungen und unnötige Reparaturen vermieden werden sollen, fallen ebenfalls darunter.

Diese Abteilung umfasst nur fachgerechte Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten. Ein beträchtlicher Anteil der Reparaturen wird durch die Hersteller der Maschinen, Ausrüstungen und sonstigen Waren durchgeführt. In diesem Fall erfolgt die Klassifizierung der an diesen Reparatur- und Wartungsarbeiten beteiligten Einheiten nach dem Wertschöpfungsprinzip, das diese kombinierten Tätigkeiten häufig dem Hersteller der Waren zuordnet. Entsprechendes gilt für die Kombination von Handel und Reparatur.

Der Umbau oder die Grundüberholung von Maschinen oder Ausrüstungen gilt als Herstellungstätigkeit und ist in anderen Klassen dieses Abschnitts enthalten.

Die Reparatur und Instandhaltung von Waren, die sowohl als Investitionsgüter als auch als Gebrauchsgüter genutzt werden, wird üblicherweise als Reparatur und Instandhaltung von Gebrauchgütern klassifiziert (z. B. Reparatur von Büro- und Wohnmöbeln (s. 952400)).

Des Weiteren ist in dieser Abteilung die fachgerechte Installation von Maschinen erfasst. Die Installation von Ausrüstungen, die einen festen Bestandteil eines Gebäudes oder eines Bauwerks bilden, beispielsweise die elektrische Verkabelung, der Einbau von Rolltreppen oder Klimaanlagen, gehört zum Baugewerbe/Bau

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Reinigung von Industriemaschinen (s. 812202)
  • Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungs- und Kommunikationsgeräten (s. 951)
  • Reparatur und Instandhaltung von Haushaltsgeräten (s. 952)

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Ausgelagerte Tätigkeiten (Outsourcing)

Es gibt verschiedene Arten von Outsourcing, beispielsweise:
• ein Teil des Produktionsprozesses -> Klassierung: Produktion
• der gesamte Produktionsprozess
o & Besitzer der Rohstoffe -> Klassierung: Produktion
o & nicht Besitzer der Rohstoffe -> Klassierung: Abschnitt G, M oder N

Im Fall einer Baufirma:
• ein Teil der Bautätigkeiten -> Klassierung: Bau – Abschnitt F

Weitere Informationen:
– Einführung in die NOGA 2008: