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412 Bau von Gebäuden
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Diese Gruppe umfasst die vollständige Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf eigene Rechnung oder im Lohnauftrag. Die Bauarbeiten können zum Teil oder auch zur Gänze an Subunternehmer weitervergeben werden. Werden nur spezialisierte Bautätigkeiten ausgeführt, so fallen diese unter Abteilung 43.