42 Tiefbau


Diese Abteilung umfasst den Bau von Tiefbauten. Dazu zählen Neubauten, Instandsetzung, An- und Umbau, die Errichtung von vorgefertigten Bauwerken auf dem Baugelände sowie provisorischer Bauten.

Es handelt sich um grosse bauliche Anlagen wie Autobahnen, Strassen, Brücken, Tunnel, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen, Häfen und andere Wasserbauten, Bewässerungsanlagen, Kanalisationen, Industrieanlagen, Rohrleitungen und elektrische Kabelnetze, Sportanlagen usw. Die Arbeiten können auf eigene Rechnung oder im Lohnauftrag ausgeführt werden. Ein Teil der Arbeiten, manchmal auch die gesamte praktische Arbeit, kann an Subunternehmer vergeben werden

Kodierungsregeln

Tiefbau und Hochbau

Wird die Tätigkeit als «Tiefbau» beschrieben und kann die Haupttätigkeit nicht einer der folgenden Tätigkeiten zugeordnet werden:

In der gesamten Abteilung 42
421100: Bau von Strassen
421200: Bau von Bahnverkehrsstrecken
421300: Brücken- und Tunnelbau
422100: Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
422200: Kabelnetzleitungstiefbau
• 429100: Wasserbau
429900: Sonstiger Tiefbau a.n.g.

Kodierung unter 429900 (= Sonstiger Tiefbau a.n.g.)

Betrifft der Bau:
• den Hochbau: Kodierung unter 412001
• den Hoch- und Tiefbau: Kodierung unter 412003
• den Tiefbau: Kodierung unter 42… je nach Bauwerkstyp

Betrifft die Reparatur:
• den Hochbau: Kodierung unter 412004
• den Hoch- und Tiefbau: Kodierung unter 412004
• den Tiefbau: Kodierung unter 42… je nach Bauwerkstyp