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493100 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis)
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Diese Art umfasst:
- Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr zu Lande. Verschiedene Verkehrsmittel können zum Einsatz kommen, z. B. Omnibusse, Strassenbahnen, Oberleitungsbusse, U-Bahnen, Hochbahnen usw. Die Beförderung erfolgt auf festgelegten Strecken, meistens nach festem Fahrplan, wobei die Fahrgäste an meist festen Haltestellen zu- oder aussteigen können.
Diese Art umfasst ferner:
- Flughafen- oder Bahnhofszubringerlinien
- Betrieb von Zahnrad- und Seilbahnen usw., soweit diese Teil von Orts- und Nahverkehrssystemen sind
Diese Art umfasst nicht:
- Personenbeförderung im Schienenfernverkehr (s. 491000)
Autobusse; Bahnhofpendeldienste; Flughafenpendeldienste; Metros; Personenbeförderung im Nahverkehr, Ortsverkehr; Personenbeförderung, Nahverkehr zu Lande; Personenbeförderung, Omnibusse, Strassenbahnen, Oberleitungsbusse, U-Bahnen, Hochbahnen; S-Bahnen; Trams; Trolleybusse; U-Bahnen, Untergrundbahnen