5030 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt


Entsprechende CPA Codes

  • 50.30.1 Personenbeförderungsleistungen mit Binnenschiffen
  • 50.30.11 Personenbeförderungsleistungen mit Fähren der Binnenschifffahrt

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Personenbeförderungsleistungen auf Flüssen, Kanälen, Seen und anderen Binnengewässern mit Fähren der Binnenschifffahrt, auch mit Tragflächen- und Luftkissenfahrzeugen, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr
    • Beförderungsleistungen für mitgeführte Fahrzeuge, Gepäckstücke, Tiere oder andere Gegenstände
  • 50.30.12 Personenbeförderungsleistungen mit Fahrgastbinnenschiffen

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Dienstleistungen von Kreuzfahrtschiffen auf Binnengewässern, einschließlich der Beförderung, Beherbergung, Verköstigung und anderer im pauschalen Fahrpreis enthaltenen Dienstleistungen
  • 50.30.13 Personenbeförderungsleistungen mit Besichtigungs- und Ausflugsbooten
  • 50.30.19 Sonstige Personenbeförderungsleistungen der Binnenschifffahrt

    Diese Unterkategorie umfasst:

    • Personenbeförderungsleistungen auf Flüssen, Kanälen, Seen und anderen Binnengewässern, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr, mit anderen Fahrzeugen als Fähren, Kreuzfahrt-, Besichtigungs- und Ausflugsschiffen
    • Personenbeförderungsleistungen mit Wassertaxis
  • 50.30.2 Dienstleistungen der Vermietung von Binnenschiffen zur Personenbeförderung mit Besatzung
  • 50.30.20 Dienstleistungen der Vermietung von Binnenschiffen zur Personenbeförderung mit Besatzung

    Diese Unterkategorie umfasst ferner:

    • Dienstleistungen der Vermietung von Binnenschiffen mit Besatzung als Sport- oder Freizeitboote

    Diese Unterkategorie umfasst nicht:

    • Dienstleistungen der Vermietung von Binnenschiffen zur Güterbeförderung mit Besatzung (s. 50.40.21)
    • Dienstleistungen der Vermietung oder des Leasings von Vergnügungsschiffen ohne Besatzung (s. 77.21.10)
    • Dienstleistungen der Vermietung oder des Leasings von kommerziell genutzten Wasserfahrzeugen ohne Besatzung (s. 77.34.10)