Diese Art umfasst :
- Restaurants, die zusätzlich über höchstens 9 Gästezimmer verfügen. Die Bezeichnung "Restaurant" im Namen spielt für die Zuteilung keine Rolle. Dies können sein:
- Gasthöfe, Pensionen, Motels u. Ä. Betriebe
Diese Art umfasst nicht:
- Unterkunft in Garnis (unabhängig von der Anzahl der Gästezimmer)(s. 55.10B)
Restaurants mit Beherbergungsangebot