65.21A lnstitutionen für Finanzierungsleasing

Diese Art umfasst :

  • Leasing, bei dem der Leasingnehmer einen Vertrag einer bestimmten Dauer eingeht, die mit dem Objekt verbundenen Risiken übernimmt und ihm eine Übernahmemöglichkeit am Ende des Leasings offensteht

Diese Art umfasst nicht:

  • Vermietung und Operate-Leasing (s. 71)

Finanzierungsleasing, Institutionen; Kreditleasingverträge