69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung


Diese Abteilung umfasst die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen einer Partei gegenüber einer anderen Partei durch Rechtsanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen, z. B. Beratung und Vertretung in Zivil- und Strafsachen und arbeitsrechtlichen Streitfällen. Sie umfasst ferner die Vorbereitung amtlicher Urkunden, z. B. Urkunden und Satzungen bei der Gründung von Aktiengesellschaften, Gesellschaftsverträge oder ähnliche Urkunden im Zusammenhang mit Firmengründungen, Patenten und Urheberrechten, die Vorbereitung von förmlichen Verträgen, Testamenten, Treuhandvereinbarungen usw. sowie sonstige Tätigkeiten von Notaren, Gerichtsvollziehern, Schiedsrichtern, Rechtsbeiständen, Prüfern und Sachverständigen.

Dazu zählen ferner Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Buchführungsleistungen, die Prüfung von Rechnungsführungsunterlagen, die Vorbereitung des Jahresabschlusses und das Führen der Bücher.