782000 Befristete Überlassung von Arbeitskräften


Diese Art umfasst die Überlassung von Arbeitskräften an Kunden für einen begrenzten Zeitraum, um den Personalbestand des Kunden aufzustocken oder vorübergehend zu verstärken, wobei die überlassenen Arbeitskräfte Beschäftigte der Zeitarbeitsfirmen bleiben. Die hier eingeordneten Einheiten üben jedoch keine direkte Aufsicht über ihre Mitarbeiter in den Kundenunternehmen aus.

befristete Anstellung; Personalverleih; Stellenvermittler; Temporärstellenvermittlungsbüros, temporär

Kodierungsregeln

Für den Verleih (782000) und die Vermittlung (781000) von Personal ist eine Bewilligung des SECO erforderlich, die unter http://www.avg-seco.admin.ch/WebVerzeichnis/ServletWebVerzeichnis werden kann.
Diese Bewilligung ist für den Personalverleih 782000 obligatorisch.

Wird Personal vermittelt (781000) und verliehen (782000), hat der Verleih 782000 Vorrang.
Erfolgt die Vermittlung von Arbeitskräften in einem spezifischen Wirtschaftssektor, hat der Wirtschaftsbereich Vorrang.

Werden Arbeitskräfte vermittelt (781000), Arbeitskräfte befristet überlassen (782000) und Tätigkeiten der Krankenschwestern, Hauspflege (869003) ausgeübt,
haben die Tätigkeiten der Krankenschwestern, Hauspflege 869003 Vorrang.

Gesundheit

781000/782000: Vermittlung von Arbeitskräften (unbefristet, 781000) und Verleih (befristet, 782000)
869003: Pflegefachpersonen und Pflegepersonal mit selbstständiger Tätigkeit in einer Arztpraxis oder in Form von Heimpflege