91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten


Diese Abteilung umfasst den Betrieb von Bibliotheken und Archiven, Museen aller Art, botanischen und zoologischen Gärten; historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen und Naturparks. Sie umfasst ferner den Erhalt und die Ausstellung von Gegenständen, Stätten und Naturwundern von historischem, kulturellem oder pädagogischem Interesse (z. B. Stätten des Weltkulturerbes usw.).

Diese Abteilung umfasst nicht:

  • Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung wie den Betrieb von Badestränden und Freizeitparks (s. Abteilung 93)