I GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE


Dieser Abschnitt umfasst die kurzzeitige Beherbergung von Gästen und anderen Reisenden sowie die Bereitstellung von kompletten Mahlzeiten und von Getränken zum sofortigen Verzehr. Art und Umfang von zusätzlichen Dienstleistungen können innerhalb dieses Abschnitts stark variieren.