P ERZIEHUNG UND UNTERRICHT


Dieser Abschnitt umfasst Erziehung und Unterricht auf allen Stufen und für alle Berufe. Der Unterricht kann mündlich oder schriftlich, über Rundfunk, Fernsehen, Internet oder als Fernkurs erteilt werden.

Der Abschnitt umfasst sowohl den Unterricht in den verschiedenen Lehranstalten des regulären Schulsystems auf den verschiedenen Stufen (erster Bildungsweg) als auch Erwachsenenbildung, Alphabetisierungsprogramme usw. Eingeschlossen sind auch die verschiedenen Stufen von Militärschulen und -akademien, Gefängnisschulen usw. Der Abschnitt umfasst sowohl das öffentliche als auch das private Bildungswesen.

Die Klassen umfassen auf jeder Stufe des ersten Bildungsweges auch den Sonderunterricht für körperlich oder geistig behinderte Schüler.

Die Untergliederung dieses Abschnittes beruht auf der angebotenen Bildungsstufe nach der Definition der ISCED 1997. Die Tätigkeiten der Bildungseinrichtungen, die Ausbildungsgänge der verschiedenen ISCED-Stufen anbieten, sind wie folgt in die einzelnen Klassen eingeordnet: Stufe 0 in Klasse 85.10, Stufe 1 in 8520, Stufe 2-3 in 853, Stufe 4 in 8541 und Stufe 5-6 in 8542.

Dieser Abschnitt umfasst ferner die Erteilung von Unterricht überwiegend in sportlichen und Freizeitaktivitäten wie Tennis- oder Golfkurse und die Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht.