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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Erzeugung von Stammholz: Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Durchforstung und Waldpflege
  • Forstung von Niederwald, Papierholz und Feuerholz
  • Betrieb von Forstbaumschulen

Diese Tätigkeiten können sowohl in natürlichen als auch in angepflanzten Wäldern ausgeführt werden.

Diese Art umfasst nicht:

  • Forstung von Weihnachtsbäumen (s. 012900)
  • Betrieb von Baumschulen, ausser von Forstbaumschulen (s. 013000)
  • Sammeln von Pilzen und anderem wild wachsenden Waldmaterial (s. 023000)
  • Herstellung von Holzschnitzeln und -plättchen (s. 161001)