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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Betrieb von Stromerzeugungsanlagen; dazu zählen fossilthermische Kraftwerke, Kernkraft-, Wasserkraft-, Gasturbinen- und Dieselkraftwerke sowie mit erneuerbaren Energieträgern betriebene Kraftwerke

Diese Art umfasst nicht:

  • Erzeugung von Elektrizität durch das Verbrennen von Abfällen (s. 382100)