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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst das Zerlegen aller Arten von Wracks und anderer Altwaren (Automobile, Schiffe, Computer, Fernseh- und andere Geräte) zur Materialrückgewinnung.

Diese Art umfasst nicht:

  • umweltverträgliche Entsorgung von Altwaren wie Kühlschränken (s. 382200)
  • Zerlegen von Automobile, Schiffen, Computern, Fernseh- und anderen Geräten zur Gewinnung von wiederverkäuflichen Einzelteilen (s. Abschnitt G)