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422200 Kabelnetzleitungstiefbau


Diese Art umfasst den Bau von Leitungen zur Verteilung von elektrischem Strom und von Fernmeldeleitungen sowie den Bau der damit untrennbar verbundenen Gebäude und Bauwerke.

Diese Art umfasst:

  • Bau von Tiefbauwerken für:
  • Strom- und Kommunikationsleitungsnetzen (innerstädtische und über Land)
  • Kraftwerken

Diese Art umfasst nicht:

  • Projektmanagement für Tiefbautätigkeiten (s. 7112)