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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • Betrieb, Unterhalt und Lieferung von Einrichtungen zur Übertragung von Sprache, Daten, Text, Ton und Bild mittels leitungsgebundener Infrastruktur, sowie die Gewährung des Zugangs zu solchen Einrichtungen:
  • Betrieb und Wartung von Schalt- und Übermittlungseinrichtungen für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen via Leitungen, Mikrowellen oder einer Kombination aus Leitungen und Satellitenverbindungen
  • Betrieb von Kabelübertragungsnetzen (z. B. für die Übertragung von Daten und Fernsehsignalen)
  • Telegrafie- und anderen nichtsprachgebundenen Kommunikationsdiensten mit eigenen Einrichtungen

Die Übertragungseinrichtungen können auf einer einzigen oder auf einer Kombination mehrerer Technologien beruhen.

Diese Art umfasst ferner:

  • Kauf von Zugangs- und Netzkapazitäten von Besitzern oder Betreibern von Netzen und das Angebot von Telekommunikationsdiensten für Unternehmen und Privathaushalte auf der Basis dieser Kapazitäten
  • Internetzugangsdienste des Netzbetreibers

Diese Art umfasst nicht:

  • Wiederverkauf von Telekommunikationsleistungen (s. 619000)