783000 Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
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783000 Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
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Diese Art umfasst die Bereitstellung von Arbeitskräften für Kunden. Die hier eingeordneten Unternehmen sind offizieller Arbeitgeber in Sachen Lohn- und Gehaltsabrechnung, Steuern und Abgaben und in anderen Personalfragen, sie sind jedoch nicht für die fachliche Anleitung und Beaufsichtigung der Arbeitnehmer zuständig.
Die Überlassung von Arbeitskräften erfolgt üblicherweise langfristig oder unbefristet, und die hier eingeordneten Einheiten nehmen im Zusammenhang damit ein breites Spektrum von Aufgaben der Personalverwaltung wahr.
Diese Art umfasst nicht:
- Bereitstellung von Personalfunktionen zusammen mit Führung von oder Aufsicht über Unternehmen (s. Arten der Wirtschaftstätigkeit des betreffenden Unternehmens)
- Überlassung von Arbeitskräften an Kunden, um den Personalbestand des Kunden vorübergehend aufzustocken oder zu verstärken (s. 782000)
Für den Verleih (782000) und die Vermittlung (781000) von Personal ist eine Bewilligung des SECO erforderlich, die unter http://www.avgseco.admin.ch/WebVerzeichnis/ServletWebVerzeichnis eingesehen werden kann.
Obligatorisch beim Personalverleih 782000.