Diese Art umfasst
- Verwaltung, Betrieb und Unterstützung des Zivilschutzes
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Krisenplänen und Durchführung von Übungen unter Beteiligung von Zivilstellen und der Bevölkerung
Diese Art umfasst nicht:
- Versorgung in Notstandssituationen im Inland bei Katastrophen in Friedenszeiten (s. 842400)