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Alle Schweizer Bundesbehörden

Diese Art umfasst:

  • mit der Herstellung und Aufführung von Theaterstücken, Opern, Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen verbundene Tätigkeiten:
  • Tätigkeiten von Regisseuren, Produzenten, Bühnenbildnern, Bühnenarbeitern, Beleuchtern usw.

Diese Art umfasst auch die Tätigkeiten von Produzenten oder Organisatoren von künstlerischen Liveveranstaltungen, mit oder ohne Bereitstellung von Einrichtungen.

Diese Art umfasst nicht:

  • Künstleragenten (s. 749000)
  • Rollenbesetzung (s. 7810)