01.24A Haltung von Geflügel

Diese Art umfasst :

  • Zucht und Haltung von Geflügel:
    • Truthähne, Enten, Hühner, Gänse und Perlhühner usw.
  • Erzeugung von Eiern

Diese Art umfasst nicht:

  • Zucht und Haltung von anderen Vögeln (s. 01.25A)
  • Erzeugung von Federn und Daunen (s. 15.12A)

Eier, Ei; Enten; Gänse, Gans; Geflügel; Hühner, Huhn, Hähne, Hahn; Legehennen, Legehuhn, Geflügelmast; Perlhühner, Perlhuhn; Puten, Truthähne