015000 Gemischte Landwirtschaft


Diese Art umfasst die Kombination von Pflanzenbau und Tierhaltung ohne ausgeprägten Schwerpunkt. Der Gesamtumfang der landwirtschaftlichen Tätigkeit ist nicht entscheidend. Macht der Pflanzenbau oder die Tierhaltung in einem landwirtschaftlichen Betrieb mehr als 66 % des Standarddeckungsbeitrags aus, so ist die Gesamttätigkeit nicht dieser Art zuzurechnen, sondern entweder dem Pflanzenbau oder der Tierhaltung.

Diese Art umfasst nicht:

  • gemischte pflanzliche Erzeugung (s. Gruppen 011 und 012)
  • gemischte tierische Erzeugung (s. Gruppe 014)

Landwirtschaft gemischt; Viehhaltung mit Teilausrichtung Veredelung, Weidevieh; Weidevieh, Ackerbau, Anbauten

Kodierungsregeln

Definition von Detailhandel (47)

Verschiedene Verkaufsarten:
– Fachgeschäft: Verkauf einer spezifischen Ware -> NOGA: 472…–477…
– nicht spezialisiertes Geschäft: breit gefächertes Warensortiment -> NOGA: 471...
– nicht in Verkaufsräumen: an Verkaufsständen, auf Märkten, im Internet usw. -> NOGA: 478…479…

Detailhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren:
– NOGA 4711... Detailhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren (Supermärkte usw.)
– NOGA 472... Detailhandel mit Nahrungsmitteln
– NOGA 478100 Detailhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
– NOGA 479100 Versand- und Internet-Detailhandel
– NOGA 479900 Sonstiger Detailhandel durch Vertreter/innen oder Automaten
– NOGA 01… Verkauf von Produkten ab Bauernhof
– NOGA 56... Konsum vor Ort