01.30A Gemischte Landwirtschaft

Diese Art umfasst :

  • Pflanzenbau in Verbindung mit Tierhaltung in gemischten Betrieben, deren jeweiliger Schwerpunkt weniger als 66% des Standarddeckungsbeitrags ausmacht

Diese Art umfasst nicht:

  • Landwirtschaft mit Spezialisierung auf Pflanzenbau oder Tierhaltung (s. 01.1, 01.2)