Diese Art umfasst :
- Schlachten von Schlachtvieh (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Pferde, Esel)
- Zubereitung und Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Schlachtkörpern oder in Stücken
Diese Art umfasst ferner:
- Gewinnung von Fellen und Häuten, einschliesslich Borsten und Haaren, in Schlachthäusern
- Auslassen von tierischen Fetten (Schmalz usw.)
- Verarbeitung von Schlachtabfällen
- Erzeugung von Hautwolle
Diese Art umfasst nicht:
- Auslassen von Geflügelfetten (s. 15.12A)
Frischfleisch; Gefrierfleisch; Häute, Haut in Schlachthäusern in Schlachthaus,; Hautwolle, Häutewollen, Erzeugung; Naturdarm; Pferde, Schlachtung; Rinderschlachtung; Rohleder; Schafe, Schlachtung; Schlachtabfälle, Schlachtabfall, Verarbeitung; Schlachten; Schweine, Schlachtung; Schweineschmalz, Auslassen; Steine, Brechen und Mahlen