15.81A Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)

Diese Art umfasst :

  • Herstellung von Brot und Gebäck
  • Herstellung von Frischgebäck wie: Kuchen, Torten, Wähen usw.

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Teigwaren (s. 15.85A)
  • Bäckereien (s. 52.24A)
  • Betrieb von Tea-Rooms (s. 55.30A)

Bäckereien; Brot; Confiserien; frisches Gebäck; Gebäck, Frischgebäck; Kuchen; Stärke, Stärkeerzeugnisse; Torten