15.89A Herstellung von sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a.n.g. (ohne Herstellung von Getränken)

Diese Art umfasst :

  • Herstellung von Suppen und Bouillons
  • Herstellung von Getränkepulvern (Schokolade-, Malz-, Früchtepulver, zum Anrühren mit Milch oder Wasser, Pulver für Eistee usw.)
  • Herstellung von Sirup
  • Herstellung von Hefe, pulverisierten und rekonstituierten Eiern usw.
  • Herstellung von sogenannten Ergänzungslebensmitteln, die allgemein zur Erhaltung der Gesundheit oder des Wohlbefindens dienen, jedoch nicht zu den Medikamenten zu zählen sind. Diese Zubereitungen können mit Vitaminen, Proteinen usw. angereichert sein.

Backpulvern; Bouillons; cioccolato in polvere; Eier,Ei, pulverisiert, rekonstituiert; Eisteepulvern; Ergänzungslebensmittel, Vitamine, Proteine; Fertiggerichte; Fleischsaft; Früchtepulver, Fruchtpulver, löslich; Genussmittel, Genussmittelindustrie; Getränkepulver; Hefe; Malzpulver für Getränke; Pulver für Eistees; Sirup, Sirupe