18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern


Diese Abteilung umfasst Drucken von Erzeugnissen wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Geschäftsvordrucke, Grusskarten usw. und beinhaltet auch Unterstützungstätigkeiten wie Buchbinderei, Klischeeherstellung und Data Imaging. Die hier eingeordneten Unterstützungstätigkeiten sind integraler Bestandteil des Druckgewerbes, und ein Erzeugnis (Druckplatte, Computer-Speicherplatte oder -datei), das integraler Bestandteil des Druckgewerbes ist, wird fast immer im Rahmen dieser Tätigkeiten hergestellt.

Die beim Drucken angewandten Verfahren beinhalten eine Reihe von Techniken zur Bildübertragung von Platten, Rastern oder Computerdateien auf andere Medien wie Papier, Kunststoff, Metall, Textilien oder Holz. Am häufigsten ist die Bildübertragung von Platten oder Rastern auf das Medium (Lithografie, Tief-, Sieb- und Flexodruck). Häufig dient die Computerdatei auch dazu, den Druckmechanismus, eine elektrostatische oder eine sonstige Vorrichtung unmittelbar zu steuern, um ein Bild zu erzeugen (digitaler oder anschlagfreier Druck).

Zwar können Drucken und Verlegen in der gleichen Einheit erfolgen, doch geht der Trend dahin, dass diese verschiedenen Tätigkeiten nicht im gleichen Betrieb ausgeführt werden.

Diese Abteilung umfasst auch die Vervielfältigung bespielter Datenträger, z. B. Compact Disks, Videoaufzeichnungen oder Software auf Bändern, Platten usw.

Kodierungsregeln

Priorität bei mehreren Aktivitäten

Wenn Produktions-, Reparatur- und Verkaufstätigkeiten durchgeführt werden, ist die Priorität wie folgt :

- bei Produktion und Verkauf: Produktion hat Vorrang
- bei Produktion und Reparatur: Produktion hat Vorrang
- bei Reparatur und Verkauf: Reparatur hat Vorrang

Ausgelagerte Tätigkeiten (Outsourcing)

Es gibt verschiedene Arten von Outsourcing, beispielsweise:
• ein Teil des Produktionsprozesses -> Klassierung: Produktion
• der gesamte Produktionsprozess
o & Besitzer der Rohstoffe -> Klassierung: Produktion
o & nicht Besitzer der Rohstoffe -> Klassierung: Abschnitt G, M oder N

Im Fall einer Baufirma:
• ein Teil der Bautätigkeiten -> Klassierung: Bau – Abschnitt F

Weitere Informationen:
– Einführung in die NOGA 2008: