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522300 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
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Diese Art umfasst:
- Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
- Betrieb von Flugabfertigungseinrichtungen
- Regelung und Überwachung des Flugverkehrs, Flughafenkontrolle
- Bodendienste auf Flughäfen usw.
Diese Art umfasst ferner:
- Feuerwehren und Brandbekämpfungsdienste auf Flughäfen
Diese Art umfasst nicht:
Flughäfen, Flughafen, Bodendienste; Flughafenkontrolle; Flugplätze, Flugplatz; Flugverkehr, Regelung, Überwachung; Terminals, Flughafenterminals
Kodierungsregeln
Der Code umfasst Aktivitäten, die vor oder nach dem Versand durchgeführt werden. Dies entspricht z. B. Aktivitäten wie Frachtumschlag, Nutzung der Transportinfrastruktur, Vorbereitung der Dokumente für den Transport oder Etikettierung für den Versand usw.
Fluggesellschaften
Zugehörige Codes und Definitionen:
Reiseveranstalter der Fluggesellschaften können je nach Tätigkeit drei verschiedene NOGA-Codes haben:
791100: Reservierungsdienstleistungen zur Personenbeförderung (Flug, Fahrzeugverleih usw.)
511000: Personenbeförderung in der Luftfahrt
522300:
Weitere Informationen:
Flughafentätigkeiten: Flugverkehr, Überwachung, Dienstleistungen am Boden usw. werden unter 522300 … kodiert. Diese Tätigkeiten sind nicht mit den Fluggesellschaften verbunden.