581 Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software)


Diese Gruppe umfasst das Verlegen von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, Verzeichnissen und Adressenlisten und anderen Werken wie Fotografien, Gravuren, Postkarten, Fahrplänen, Formularen, Plakaten, Postern und Reproduktionen von Kunstwerken. Diese Werke zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Schaffung eine schöpferische Leistung erfordert, und sie meist urheberrechtlich geschützt sind.