65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)


Diese Abteilung umfasst die Risikoübernahme durch Versicherungsverträge und das Anlegen von Prämien zum Aufbau eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte, auf die im Falle künftiger Schadenfälle zurückgegriffen werden kann. Dazu zählen auch Direktversicherungen und Rückversicherungen.