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K ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
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Dieser Abschnitt umfasst die Erbringung von Finanzdienstleistungen einschliesslich Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen, die Tätigkeit von Pensionskassen und Pensionsfonds sowie mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten.
Dieser Abschnitt umfasst auch das Halten von Vermögenswerten, z. B. die Tätigkeit von Holding- oder Treuhandgesellschaften, Fonds und ähnlichen Finanzinstitutionen.