K ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN


Dieser Abschnitt umfasst die Erbringung von Finanzdienstleistungen einschliesslich Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen, die Tätigkeit von Pensionskassen und Pensionsfonds sowie mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten.

Dieser Abschnitt umfasst auch das Halten von Vermögenswerten, z. B. die Tätigkeit von Holding- oder Treuhandgesellschaften, Fonds und ähnlichen Finanzinstitutionen.