701002 Firmensitzaktivitäten von anderen Gesellschaften


Diese Art umfasst:

  • Überwachung und Verwaltung anderer Einheiten der Gesellschaft oder des Unternehmens durch Einheiten, welche die Strategie und die organisatorische Planung definieren und die Entscheidungsinstanz der Gesellschaft oder des Unternehmens sind*. Einheiten dieser Art üben die Finanzkontrolle aus und verwalten die Tagesgeschäfte der zuständigen Einheiten.

*in anderen Bereichen tätig als im Finanzbereich

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, welche nicht im Management tätig sind (s. 6420)

Betriebliche Kontrolle, Führung des Tagesgeschäfts, Ausübung; Firmensitzaktivitäten; Firmensitzen, Unternehmenssitzen; Hauptsitz; Managementtätigkeiten; Organisationsplanung, Überwachung, Führung, Entscheidungsfindung; Verwaltung, Administration

Kodierungsregeln

Firmensitze

siehe Schema zu den Firmensitzen
Um als Firmensitz zu gelten, muss ein Unternehmen grundsätzlich:
– Mitglied einer Gruppe sein;
– eine oder beide der folgenden Verwaltungsaufgaben ausüben:
o Management
o Unterstützung des Managements der Gruppe

Klassifikationskriterien:
– Die Klassifikation beruht auf der Art der Tätigkeit der Firmensitze.
– Die Haupttätigkeit muss in der operationellen und strategischen Führung der anderen Einheiten der Unternehmensgruppe bestehen.
– Hauptindikator dafür ist der prozentuale Anteil der Führungstätigkeiten.