701001 Firmensitzaktivitäten von Finanzgesellschaften


Diese Art umfasst:

  • die Überwachung und Führung von anderen Einheiten des Unternehmens*, die Ausführung der strategischen und der Organisationsplanung und die Entscheidungsfindung in dem Unternehmen*, die Ausübung der betrieblichen Kontrolle und die Führung des Tagesgeschäfts der verbundenen Einheiten.

*im Finanzbereich tätig, z. B. Banken

Diese Art umfasst nicht:

  • Tätigkeiten von Holdinggesellschaften, welche nicht im Management tätig sind (s. 6420)

Betriebliche Kontrolle, Führung des Tagesgeschäfts, Ausübung; Firmensitzaktivitäten; Firmensitzen, Unternehmenssitzen; Hauptsitz; Managementtätigkeiten; Organisationsplanung, Überwachung, Führung, Entscheidungsfindung; Verwaltung, Administration

Kodierungsregeln

Firmensitze

siehe Schema zu den Firmensitzen
Um als Firmensitz zu gelten, muss ein Unternehmen grundsätzlich:
– Mitglied einer Gruppe sein;
– eine oder beide der folgenden Verwaltungsaufgaben ausüben:
o Management
o Unterstützung des Managements der Gruppe

Klassifikationskriterien:
– Die Klassifikation beruht auf der Art der Tätigkeit der Firmensitze.
– Die Haupttätigkeit muss in der operationellen und strategischen Führung der anderen Einheiten der Unternehmensgruppe bestehen.
– Hauptindikator dafür ist der prozentuale Anteil der Führungstätigkeiten.