Diese Art umfasst :
- Ausstrahlung von Fernsehprogrammen
- Herstellung von Fernsehprogrammen, auch ohne Ausstrahlung
Diese Art umfasst nicht:
- Herstellung von gewöhnlich in Filmstudios produzierten Filmen und Videofilmen (s. 92.11A)
- Korrespondenz- und Nachrichtenbüros (s. 92.40A)
Fernsehanstalten; Fernsehprogramme, Herstellung; Fernsehsendungen; Fernsehsendungen, Herstellung