92.20B Fernsehanstalten

Diese Art umfasst :

  • Ausstrahlung von Fernsehprogrammen
  • Herstellung von Fernsehprogrammen, auch ohne Ausstrahlung

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von gewöhnlich in Filmstudios produzierten Filmen und Videofilmen (s. 92.11A)
  • Korrespondenz- und Nachrichtenbüros (s. 92.40A)

Fernsehanstalten; Fernsehprogramme, Herstellung; Fernsehsendungen; Fernsehsendungen, Herstellung