602000 Fernsehveranstalter


Diese Art umfasst die Herstellung kompletter Fernsehprogramme aus eingekauften Programmkomponenten (wie Spiel- und Dokumentarfilme), selbst produzierten Programmkomponenten (z. B. lokale Nachrichten, Liveberichte) oder aus einer Kombination daraus.

Ein solches Fernsehprogramm kann entweder von den produzierenden Einheiten selbst übertragen werden oder durch Dritte wie Kabelunternehmen oder Satellitenfernsehanbieter.

Bei den Programmen kann es sich um solche von allgemeinem Interesse oder um Spartenprogramme (begrenzte Programmstruktur wie Nachrichten, Sport, Erziehung, Sendungen für Jugendliche) handeln. Diese Art umfasst sowohl Programme, die für die Nutzer gebührenfrei sind, als auch solche, die nur im Rahmen eines Abonnements verfügbar sind. Hierzu zählen auch Videoabrufprogramme.

Diese Klasse umfasst auch Datenübertragung als integrierter Teil der Fernsehübertragung.

Diese Art umfasst nicht:

  • Herstellung von Fernsehsendungen (Spiel- und Dokumentarfilme, Talkshows, Werbespots usw.) ohne deren Übertragung (s. 591100)
  • Zusammenstellung und Verbreitung von Programmpaketen ohne Programmherstellung (s. Abteilung 61)

Fernsehanstalten; Fernsehsendungen